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Autor Thema: Was habe ich unter Kosten nach DIN 276 zu verstehen ?  (Gelesen 4679 mal)
Jen
Neuling
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« am: 26. Januar 2010, 20:52:51 »

Hallo,

ich bin etwas verwirrt, wie wird zwischen der Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenvorabschlag unterschieden ?

Gruß Jen
H.-P. Ambros
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Architekt AKRP
Dipl.Ingenieur
Dipl. Wirt.-Inf.
KfW-Sachverst.


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« Antworten #1 am: 27. Januar 2010, 08:46:47 »

Stufen der Kostenermittlung

* Kostenrahmen,
* Kostenschätzung,
* Kostenberechnung,
* Kostenanschlag,
* Kostenfeststellung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenermittlung
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsphasen_nach_HOAI


Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist Bestandteil Leistungsphase 2 nach HOAI.

Bei der Kostenschätzung nach DIN 276 werden die „Kosten auf der Grundlage der Vorplanung“ ermittelt. Die Kostenschätzung stellt somit eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der Vorplanung zur Entwurfsplanung dar.

Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist Bestandteil Leistungsphase 2 nach HOAI.

Bei der Kostenberechnung werden die „Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung“ ermittelt. Die Kostenberechnung stellt damit eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der Entwurfsplanung zur Genehmigungsplanung dar.

Bei dem Kostenanschlag handelt es sich erst um die Leistungsphase 7 vor der Ausführung.

Nach DIN 276 werden beim Kostenanschlag die „Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung“ ermittelt. Der Kostenanschlag ist zweistufig zu betrachten, da er einerseits „eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung“  darstellt und somit noch in der der Leistungsphase 4 nach § 15 HOAI „Genehmigungsplanung“ erstellt werden muss. Anderseits dient der Kostenanschlag der „Vorbereitung der Vergabe“ und ist damit in der Leistungsphase 7 nach § 15 HOAI „Mitwirkung bei der Vergabe“ zu erstellen. Zu beachten ist jedoch, dass im Leistungsbild der HOAI in der Leistungsphase 4 der Kostenanschlag nicht genannt ist, sondern erst in der Leistungsphase 7.

LG H.-P. Ambros
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