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Autor Thema: Bauherrennotruf  (Gelesen 6810 mal)
Kerben2010
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« am: 07. März 2010, 14:45:52 »

Hallo werte Forumsbesucher,
kann mir jemand Auskunft über die Nothelfer aus Hamburg geben. Sollen wohl sehr dünnhäutig sein und ALLES umsonst machen, was ich nicht glauben kann. Wer kennt diese Truppe.
Danke Kerben 2010
H.-P. Ambros
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« Antworten #1 am: 08. März 2010, 09:43:19 »

Hallo,

ich kenne die Firma nicht weiter, ein Hinweis auf einen Gemeinnützigkeit kann ich nicht ersehen.
Somit sehe ich die Firma zunächst als "normales" Projektsteuerungsgesellschaft an.
Von einer Qualifikation zur Bauvorlageberechtigung lese ich nichts, ebenso wenig von einer Eintragung
bei der zuständigen Architektenkammer, oder Bestellung zum Sachverständigen.

Die 040er Vorwahl von Hamburg wird wohl auch nicht kostenlos sein.

Was nun genau "alles" kostenlos sein soll, ist für mich nicht ersichtlich.

Zitat aus dem "Bauherrenschutzprogramm":
Bauherrenschutzprogramm ist eine Dienstleistung

Mit dem Abschluss des Bauherrenschutzprogramms...

Mit dem Bauherrenschutzprogramm kann der Bauherr aus einem  klar definierten Paket  Einzelleistungen auswählen,
die in ihrer  Zusammenfassung dann einen Gesamtpreis ergeben.

Schon ab dem Basispaket ist in jedem Fall immer ein zum Bauherren und seinem Projekt passender, kompletter Rundumschutz enthalten.


Hier ist klar die Rede von einem Vertragsabschluss, Einzel- oder Gesamtleistungen die ihren Preis haben, was auch für das Basispaket gilt.

Siehe hierzu auch  Welt.de

Zitat aus dem Artikel:
In jedem Fall sollten Beratungsleistungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet werden,
da ein Sachverständiger, der an sie gebunden ist, für seine Leistungen haftet.


Für mich sieht der Bauherrennotruf eher nach einem Marketing-Konzept aus, was natürlich legitim ist.


H.-P. Ambros
« Letzte Änderung: 08. März 2010, 10:10:44 von H.-P. Ambros »
H.-P. Ambros
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« Antworten #2 am: 03. Januar 2011, 10:19:38 »

Zu folgender Stellungnahme kam keine Antwort mehr vom Bauherrennotruf

Voll-Zitat:

Hallo Herr Nilson,

dann klären Sie doch bitte hier auf, was ich verwechselt habe.

Ihre Telefonnummer,Siehe Ihr Profil hier:

Quelle: hausbau-forum.de/content/bauherrennotruf-507.html

Ist mit der epm Homepage identisch.

Quelle: epm-cooperation.de/bauherrennotruf.html
Impressum:
EBB Effektives Baumanagement & Baukonzepte e.K.
An den Brüchkoppeln 8  22885 Barsbüttel
HRB 101644


Hier ist auch von Bauherrennotruf die Rede.

Was ist also patentiert ein allgemeiner Begriff, oder nur die Wortmarke "der Bauherrennotruf", durch das "der"  Question

Das wäre ebenso wie die Wortwahl "Gutachter", das kann jeder sein.
Auch ein Metzger kann ein Gutachten zu einem Dach abgeben.
z.B. ob es Fleischwurstrot ist  Mr. Green

Für eine reine private juristische Beratung dürfte ohnehin kein Geld genommen, werden, was sich aber bei EBB ganz anders liest.
Hier wird von einem Leistungspaket gesprochen, ebenso, dass nur die erste Beratung kostenlos ist.

Zudem Frage ich mich, ob bei angeblich 60 Fachleuten die u.a. auch juristisch beraten, niemand ist, der die gesetzlichen Anforderungen an ein Homepage Impressum kennt.

Ich hoffe das Sie wirklich Architekt sind,
denn finden konnte ich Sie auf Anhieb nicht
in der Liste der zuständigen Architektenkammer.  Question

Sorry, für mich ist das Ganze nach wie vor dubios.

Beraten Sie also im Vertragsrecht, weil Sie Wissen haben,
oder nur einen kühnen Glauben besitzen ?

Sind Sie Architekt, oder glauben Sie Architekt zu sein ?


Darf ich Sie daran erinnern, was Sie unter Xing schreiben:

Für mich zählen immer noch Eigenschaften wie Charakter, Ehrlichkeit, Ehrenwort und Wahrhaftigkeit. Angeber oder Menschen, welche mehr darstellen wollen als sie sind, erregen meine Greul.
H.-P. Ambros
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2011, 15:24:39 »

Antwort der Architektenkammer Schleswig-Holstein:

Zitat:
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und teile dazu mit, dass Herr Hans-Joachim Nilson nicht in die Architektenliste der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein eingetragen ist.

Quelle: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
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