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Autor Thema: Ermittlung einer angemessenen zusätzlichen Absenkung der Einspeisevergütung  (Gelesen 1445 mal)
H.-P. Ambros
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« am: 11. März 2010, 08:41:01 »

Studie des Fraunhofer ISE

Ermittlung einer angemessenen zusätzlichen Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Jahr 2010.

Entwicklung PV-Vergütung und PV-Anlagenpreise

Die PV-Vergütung wurde zum 1. Januar 2008 für Aufdachanlagen um 5% und für Freilandanlagen um 6,5% reduziert. Zum 1. Januar 2009 erfolgte die Reduktion um 9% für Anlagen bis 100 kWp und 11% bei allen anderen Anlagen, da die Bundesnetzagentur festgestellt hatte, dass zwischen Oktober 2008 und September 2009 mehr als 1.500 MWp neu installiert worden waren /BNA 2009/.

Am 20. Januar 2010 schlug Bundesumweltminister Röttgen zusätzlich zur Absenkung vom 1. Januar 2010 zum 1. April 2010 eine Absenkung um 15% für Aufdachanlagen sowie zum 1. Juli 2010 um 25% für Freilandanlagen auf Ackerflächen und 15% für sonstige Freilandanlagen vor (siehe Tab. 1) /BMU 2010/.

Würde die Vergütungsabsenkung wie geplant erfolgen, würde dies eine Absenkung zwischen 28,8% und 43,2% innerhalb von 24 Monaten (2. Halbjahr 2010 gegenüber 2. Halbjahr 2008) bedeuten, was einer mittleren jährlichen Absenkung zwischen 15,6% und 24,6% entspräche. Diese Absenkungen sind wesentlich höher als von den Experten an Kostensenkung erwartet wurde. Im Jahr 2004 wurde von einer jährlichen Kostensenkung von jährlich 5% ausgegangen.

Begründet wird die verstärkte Absenkung mit einem unerwartet hohen Preisverfall. Es entspricht durchaus der Systematik des EEGs, einen starken Preisverfall zu berücksichtigen und ggf. außerplanmäßig die Vergütung anzupassen, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

Allerdings darf ein kurzfristiger Preisverfall nicht isoliert betrachtet und verallgemeinert werden, insbesondere, wenn die Preisstagnation bzw. der Preisanstieg wie in den Jahren 2005 und 2006 nicht berücksichtigt, d.h. die Vergütungsabsenkung damals nicht reduziert worden war. Eine zusätzliche Absenkung der Vergütung auf Basis eines Preisverfalls, der frühere Preissteigerungen kompensiert, wäre nicht gerechtfertigt.

In dieser Studie wird gezeigt:

   1. Im Jahr 2009 sind die PV-Anlagenpreise für Anlagen bis 100 kWp um 25,6%, die Vergütung im Januar 2010 jedoch nur um 9% bis 11% gesunken.Deshalb ist eine zusätzliche einmalige Absenkung im Jahr 2010 möglich.
   2. Die starke Preissenkung im Jahr 2009 kompensiert teilweise die Preisstagnation und -steigerung in den Jahren 2005 und 2006 und geringere Preissenkungen im Jahr 2008. Bei der Preisentwicklung muss deshalb eine Langfristbetrachtung angestellt werden.
   3. Die Prognos AG hat vorgeschlagen, die PV-Vergütung um 16% bis 17% abzusenken. Die Rendite-Berechnungen der Prognos AG weisen jedoch zu geringe Stromgestehungskosten und zu geringe Anlagenpreise auf.
   4. Die in dieser Studie durchgeführten Berechnungen zeigen, dass für PV-Anlagen bis 30 kWp eine einmalige zusätzliche Absenkung von 6% und für Anlagen bis 100 kWp von 10% angemessen wäre.
   5. Auch bei einer stärkeren Absenkung wäre mit einem weiteren Marktwachstum zu rechnen, da davon auszugehen ist, dass die asiatischen Hersteller aufgrund der weltweiten Überkapazitäten ihre Preise ungeachtet der realen Produktionskosten auf einen Wert senken würden, der die Investition weiterhin attraktiv macht und die Nachfrage anregt.
   6. Eine stärkere Absenkung würde mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die PV-Produktion in Deutschland reduziert würde, da sie trotz Effizienzsteigerung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar wäre. Dies würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Arbeitsplatzabbau in Deutschland führen.
   7. Eine angemessene, an der realen Kostenreduktion orientierte Absenkung der Vergütung ist eine notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzung, um die PV-Produktion in Deutschland zu erhalten. Die deutschen Hersteller sind gegenüber den  asiatischen Herstellern nur dann konkurrenzfähig, wenn sie die technologische Führung innehaben, was einen deutlichen Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen und die Erhöhung der Forschungsförderung voraussetzt.

Quelle: Fraunhofer ISE
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