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Autor Thema: Grenzbebauung  (Gelesen 5139 mal)
fliegerfrank
Gast
« am: 05. Oktober 2010, 20:55:26 »

Hallo,

ich würde gern wissen, was als Grenzbebauung gilt.

Zum Hintergrund: Wir haben für ein potenzielles Baugrundstück ( ca. 17 x 32 m )  eine Skizze mit dem gewünschten Haus (Bungalowtyp) angefertigt. Dabei bemerkten wir, das an einer Gebäudeseite nur 1,30 m Abstand bis zur Grundstücksgrenze bleibt. Der betroffene Nachbar nutzt das angrenzende Grundstück als Wiese und Obstgarten (ohne Gebäude).

Wir sind uns nicht sicher, ob dieser Fall aus Grenzbebauung gilt?

Vielen Dank

Frank

H.-P. Ambros
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« Antworten #1 am: 05. Oktober 2010, 21:36:19 »

Hallo Frank,

das sieht schlecht aus. Die Grenzbebauung gilt i.d.R. für Carports und dergleichen.
Bitte beim zuständigen Bauamt anfragen, was möglich ist.
Wie ein Nachbar ein Grundstück nutzt, ist nicht relevant, es sei denn es wäre kein Bauland.

Gruß
H.-P. Ambros
fliegerfrank
Gast
« Antworten #2 am: 06. Oktober 2010, 20:45:28 »

das sieht schlecht aus.

Es ist leider so. Der Herr vom Bauamt meint: 3 Meter ist der Mindestabstand von Wohngebäuden zur Grundstücksgrenze.
Je nach Gebäudehöhe und Dach kann auch noch mehr Abstandsfläche nötig sein.

OK wir müssen umplanen.

Viele Grüße
Frank
H.-P. Ambros
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« Antworten #3 am: 07. Oktober 2010, 18:33:03 »

Hallo Frank,

ja, dass gilt für viele Landesbauordnungen.

Aber planen macht doch auch Spaß !

Gruß
H.-P. Ambros
fliegerfrank
Gast
« Antworten #4 am: 15. Januar 2011, 18:07:15 »

Hallo,

bei uns hat sich heute die Frage ergeben, ob der Dachüberhang bei der Berechnung der Abstandsfläche mit einbezogen wird? Oder anders gefragt, die drei Meter Abstand zur Grenze werden ab Dachrinne oder Außenwand gemessen?

Vielen Dank
Frank

H.-P. Ambros
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« Antworten #5 am: 16. Januar 2011, 09:47:51 »

i.d.R. die Außenwand, aber bitte genau in der Landesbauordnung nachlesen.

http://www.forum-hausbau.de/landesrecht--landesbauordnung-denkmalschutzgesetz-nachbarrecht--475--t.html
fliegerfrank
Gast
« Antworten #6 am: 16. Januar 2011, 10:46:51 »

Danke für die Linksammlung. - Danach beginnen die Abstandsflächen an der Außenwand. Prima, dann ist genügend Platz zur Grenze.

Viele Grüße
Frank


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