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Autor Thema: Verbraucher-Zentrale NRW mahnt PV-Hersteller ab  (Gelesen 912 mal)
H.-P. Ambros
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« am: 20. Mai 2011, 18:14:25 »

Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Hersteller von Solarmodulen wegen ihrer Garantieerklärungen abgemahnt. Bis zu 30 Jahre lang sollen demnach Photovoltaik-Module nach den Angaben der Hersteller garantiert maximalen Ertrag einfahren. Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Garantieleistung keinesfalls sicher. Die fünf betroffenen Unternehmen wurden wegen des Kleingedruckten in ihren Garantieerklärungen abgemahnt. Abmahnwürdige Klauseln fänden sich bei allen der 30 geprüften Unternehmen.

Im Kleingedruckten der Garantieerklärungen der fünf Hersteller Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe werden demnach sämtliche Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Dadurch müsse der Kunde die Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module tragen. Zudem würden Yingli, Mitsubishi und Bosch sich in den Klauseln vorbehalten, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. Im Garantiefall wollen nach Angaben der Verbraucherschützer alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden.

Im Zuge der Abmahnung fordert die Verbraucherzentrale die Unternehmen nun auf beanstandete Klauseln in neuen Verträgen nicht mehr zu verwenden oder sich bei Altverträgen nicht mehr darauf zu berufen. Mitsubishi habe bereits eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben und Solar World, Yingli sowie Bosch hätten Änderungen angekündigt. Von Trina Solar gebe es noch keine Rückmeldung. Die Verbraucherzentrale NRW will alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen.

Quelle: IWR
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